Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1689 der Kommission vom 17. September 2021 über die Verlängerung der vom bulgarischen Gesundheitsministerium ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung der Biozidprodukte Ecolab P3-Topax 66/Еколаб P3-Topaks 66 und Ecolab BACFORCE EL 900/Еколаб БАКФОРС EL 900 gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6693) (Nur der bulgarische Text ist verbindlich)

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