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Rechtssache C-74/14: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas — Litauen) — „Eturas“ UAB u. a./Lietuvos Respublikos konkurencijos taryba (Vorlage zur Vorabentscheidung — Wettbewerb — Kartelle — Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise — Reisebüros, die an einem gemeinsamen rechnergestützten System für Reiseangebote beteiligt sind — Automatische Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen — Mitteilung des Systemadministrators zu dieser Beschränkung — Stillschweigende Zustimmung, die als aufeinander abgestimmte Verhaltensweise eingestuft werden kann — Tatbestandsmerkmale einer Vereinbarung und einer aufeinander abgestimmten Verhaltensweise — Beweiswürdigung und Beweismaß — Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten — Effektivitätsgrundsatz — Unschuldsvermutung)
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