Rechtssache C-73/14: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. Oktober 2015 — Rat der Europäischen Union/Europäische Kommission (Nichtigkeitsklage — Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen — Internationaler Seegerichtshof — Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei — Verfahren zur Abgabe von Gutachten — Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme im Namen der Europäischen Union durch die Europäische Kommission — Keine vorherige Zustimmung des Rates der Europäischen Union zum Inhalt dieser Stellungnahme — Art. 13 Abs. 2 EUV, 16 EUV und 17 Abs. 1 EUV — Art. 218 Abs. 9 AEUV und 335 AEUV — Vertretung der Europäischen Union — Grundsätze der Einzelermächtigung und des institutionellen Gleichgewichts — Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit)