Rechtssache C-337/17: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 4. Oktober 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Szczecinie — Polen) — Feniks Sp. z. o.o./Azteca Products & Services SL (Vorlage zur Vorabentscheidung — Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts — Verordnung [EU] Nr. 1215/2012 — Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Besondere Zuständigkeiten — Art. 7 Nr. 1 Buchst. a — Begriff „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ — Gläubigeranfechtungsklage)
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