Durchführungsverordnung (EU) 2019/158 der Kommission vom 31. Januar 2019 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Methoxyfenozid — als Substitutionskandidat — gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)

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