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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache T-381/00: Franz-Martin Wasmeier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Beamte — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Artikel 31 Absatz 2 des Statuts)
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