Durchführungsbeschluss (EU) 2017/167 der Kommission vom 30. Januar 2017 zur vorübergehenden Ermächtigung Belgiens, Frankreichs, Spaniens und der Tschechischen Republik, im Freiland unter nicht insektensicheren Bedingungen erzeugte Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial und Vorstufenmaterial bestimmter in Anhang I der Richtlinie 2008/90/EG des Rates aufgeführter Arten von Obstpflanzen zu zertifizieren (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 60)$

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