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Sammlung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
Auflage 2017
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neuere Ausgabe dieser Veröffentlichung
Metadaten zur Veröffentlichung
Nachdem vor zwanzig Jahren mit dem Vertrag von Amsterdam die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union rückte, stellt die Errichtung eines Raums des Rechts und der Grundrechte auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens weiterhin eine der zehn wichtigsten politischen Prioritäten der Kommission dar. Auf dem Sondergipfel des Europäischen Rates in
Tampere legte Finnland im Jahr 1999 das erste breite und visionäre Fundament für die Errichtung eines europäischen Raums des Rechts. Mittlerweile ist das Programm von Tampere umgesetzt worden, doch der Unionsgesetzgeber ging beim Brückenschlag zwischen den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten noch weiter. In diesem Bereich gibt es nunmehr einen beträchtlichen Bestand an Unionsvorschriften, wobei die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen jedoch nach wie vor ein sich ausweitender Politikbereich der EU ist. Seit der letzten Ausgabe des Kompendiums hat sich der Anwendungsbereich der EU-Rechtsvorschriften auf Kernbereiche der Vollstreckung in Form des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, auf die Vorlage öffentlicher Urkunden sowie – für Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt sind – auf Eigentumsrechte bei Ehen und eingetragenen Partnerschaften ausgedehnt. Außerdem wurden die Verordnung über geringfügige Forderungen und die Insolvenzverordnung überarbeitet. Im Zivil-, Handels und Familienrecht sind gemeinsame europäische Vorschriften über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, die Annahme öffentlicher Urkunden oder das anwendbare Recht und die justizielle Zusammenarbeit in Kraft getreten, die sicherstellen sollen, dass Bürger und Unternehmen ihre Rechte in jedem Mitgliedstaat geltend machen können. Diese Vorschriften müssen von allen Gerichten und Angehörigen der Rechtsberufe effizient angewendet werden. Auf dieser Grundlage werden alle Akteure, die an der ordnungsgemäßen Anwendung der Instrumente des EU-Zivilrechts beteiligt sind, namentlich Richter, Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur beitragen. Eine vollständige Sammlung des geltenden EU-Rechts ist für Angehörige der Rechtsberufe unverzichtbar und ermöglicht es ihnen, sich mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu befassen. Mit der neuen Ausgabe des Kompendiums liegt eine entsprechende aktualisierte Sammlung vor, die allen genannten Angehörigen der Rechtsberufe sowie den Bürgern, in deren Auftrag sie handeln oder deren Interessen sie vertreten, zugutekommen sollte.
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Angaben zur Veröffentlichung
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Veröffentlicht am:
2017-10-10
Korporative(r) Verfasser:
Generaldirektion Justiz und Verbraucher
(
Europäische Kommission
)
Themen:
Justiz und Inneres
Thema:
EU-Recht
,
Gesetzgebung
,
handelspolitische Zusammenarbeit
,
justizielle Zusammenarbeit der EU in Zivilsachen
,
Zusammenarbeit der Justizbehörden
PDF
ISSN
ISBN
978-92-79-62995-2
DOI
10.2838/1808
Katalognummer
DS-01-16-946-DE-N
PDF
ISBN
978-92-79-62995-2
DOI
10.2838/1808
Katalognummer
DS-01-16-946-DE-N
Gedruckt
ISSN
ISBN
978-92-79-63003-3
DOI
10.2838/002319
Katalognummer
DS-01-16-946-DE-C
Gedruckt
ISBN
978-92-79-63003-3
DOI
10.2838/002319
Katalognummer
DS-01-16-946-DE-C
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