Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-47/91: Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Nichtigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Schreiben zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 EWG-Vertrag — Aussetzung der Beihilfen — Qualifizierung der Beihilfen als neue Beihilfen)