Verordnung (EWG) Nr. 2810/76 des Rates vom 8. November 1976 zur Durchführung der Beschlüsse Nr. 2/76 und Nr. 3/76 des Gemischten Ausschusses EWG/Finnland zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B im Anhang zu dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie der Liste in Artikel 25 dieses Protokolls und zur Ergänzung der Anmerkung 11 zu Artikel 23 in Anhang I zu diesem Protokoll
Anhang: Beschluß Nr. 2/76 des Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung der dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügten Listen A und B sowie der Liste in Artikel 25 dieses Protokolls #Beschluß Nr. 3/76 des Gemischten Ausschusses zur Ergänzung von Anmerkung 11 zu Artikel 23 in Anhang I zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung (EWG) Nr. 2810/76 des Rates vom 8. November 1976 zur Durchführung der Beschlüsse Nr. 2/76 und Nr. 3/76 des Gemischten Ausschusses EWG/Finnland zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B im Anhang zu dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie der Liste in Artikel 25 dieses Protokolls und zur Ergänzung der Anmerkung 11 zu Artikel 23 in Anhang I zu diesem Protokoll
Anhang: Beschluß Nr. 2/76 des Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung der dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügten Listen A und B sowie der Liste in Artikel 25 dieses Protokolls #Beschluß Nr. 3/76 des Gemischten Ausschusses zur Ergänzung von Anmerkung 11 zu Artikel 23 in Anhang I zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ,,Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
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