Durchführungsverordnung (EU) 2022/2329 der Kommission vom 28. November 2022 zur Änderung des Anhangs IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Ägypten und die Türkei in der Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von bestimmten Equiden in die Union zulässig ist. (Text von Bedeutung für den EWR)

Maintenance EN

alert Bitte beachten Sie, dass diese Website diese Woche einige Updates erhalten wird. Infolgedessen können bei Benutzern Instabilitäten und eingeschränkte Funktionen auftreten. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

Web Content Display (Global)

Publication Detail Actions Portlet

custom-survey-notification

Publication Detail Portlet

Publication detail

Home

Pop up window annotations

Publication Viewer

Dokumentanzeige