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Verlängerung der Anwendbarkeit des Artikels 139 der Geschäftsordnung des Parlaments bis zum Ende der siebten Wahlperiode Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur Verlängerung der Anwendbarkeit des Artikels 139 der Geschäftsordnung des Parlaments bis zum Ende der siebten Wahlperiode
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