VERORDNUNG (EWG) Nr. 643/89 DER KOMMISSION vom 14. März 1989 zur Bestimmung der Mengen für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. Juni 1989 in den französischen überseeischen Departements erzeugten Rohzuckers, die die Raffinationsbeihilfe nach der Verordnung (EWG) Nr. 2225/86 des Rates erhalten können
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