Berichtigung der Entscheidung 89/371/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 zur Genehmigung der Verlängerung oder der stillschweigenden Verlängerung bestimmter zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen (ABl. Nr. L 164 vom 15.6.1989)