Verordnung (EWG) Nr. 886/81 der Kommission vom 2. April 1981 zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2325/80 und zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2391/80 über die Durchführung der ergänzenden Maßnahmen für das Wirtschaftsjahr 1979/80, die Inhabern langfristiger Lagerverträge für Tafelweine vorbehalten sind