Rechtssache C-732/19: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 25. November 2020 (Vorabentscheidungsersuchen der Ondernemingsrechtbank Antwerpen — Belgien) — Belgische Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers CVBA (SABAM) / Weareone.World BVBA, Wecandance NV (Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 102 AEUV – Missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung – Begriff „unangemessene Preise“ – Gesellschaft für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten – Faktische Monopolstellung – Beherrschende Stellung – Missbrauch – Aufführung von Musikwerken während Musikfestivals – Auf die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten gestützte Tarifskala – Angemessenes Verhältnis zur von der Verwertungsgesellschaft erbrachten Leistung – Bestimmung des Anteils tatsächlich aufgeführter Musikwerke aus dem Repertoire der Gesellschaft für die kollektive Wahrnehmung)
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