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Durchführungsverordnung (EU) 2019/587 der Kommission vom 11. April 2019 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 119/2009 im Hinblick auf die Aufnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und mancher seiner unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete in die Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Sendungen mit Fleisch von wildlebenden Hasenartigen, bestimmten wildlebenden Landsäugetieren und Nutzkaninchen in die Union zugelassen ist (Text von Bedeutung für den EWR.)
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