VERORDNUNG (EWG) Nr. 888/92 DER KOMMISSION vom 8. April 1992 zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1327/89 zur Ermächtigung Spaniens, in bestimmten Gebieten die mit der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 des Rates über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen vorgesehenen Maßnahmen in den Weinwirtschaftsjahren 1989/90 bis 1995/96 nicht anzuwenden #