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80/752/EWG: Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 1980 mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Kleider aus Geweben und aus Gewirken, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder (ausgenommen Säuglinge), aus Wolle, Baumwolle oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifstellen ex 60.05 A II und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (Kategorie 26) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)
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