Rechtssache C-333/19: Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 21. September 2022 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Bruxelles — Belgien) — DA/Romanian Air Traffic Services Administration (Romatsa) u. a. und FC u. a./Romanian Air Traffic Services Administration (Romatsa) u. a. (Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Art. 107 und 108 AEUV – Bilaterales Investitionsschutzabkommen – Schiedsklausel – Rumänien – Schiedsspruch, mit dem die Zahlung einer Entschädigung zuerkannt wird – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem erklärt wird, dass diese Zahlung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellt, und ihre Rückforderung angeordnet wird – Zwangsvollstreckung des Schiedsspruchs vor einem Gericht in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, an den der Beschluss gerichtet ist – Verstoß gegen das Unionsrecht – Art. 19 EUV – Art. 267 und 344 AEUV – Autonomie des Unionsrechts)

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