Beschluß Nr. 1/96 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz vom 19. Dezember 1996 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Anhang des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Gemeinsame Erklärung betreffend das Fürstentum Andorra - Gemeinsame Erklärung betreffend die Republik San Marino
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