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Meddelt10/12/2019
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I dag05/04/2026
Værktøjer
Østrig-Wien: Offentlig jernbanetransport
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsdienste im öffentlichen Schienenpersonennah- und -regionalverkehr im Bundesland Niederösterreich einschließlich Landesgrenzen überschreitender, in die Gebiete benachbarter zuständiger Behörden führende Linien nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf den Strecken der Mariazellerbahn und der Citybahn Waidhofen.
Es sollen voraussichtlich ab 13.12.2020 stadtregionale SPNRV-Leistungen zwischen St.Pölten Hauptbahnhof und Mariazell sowie im Stadtgebiet Waidhofen an der Ybbs (mit rd 1,05 Mio Zugkilometer p. a.) erbracht werden.
Eine Konkretisierung des Auftragsgegenstandes, des jeweiligen Systemangebots sowie eine Beschreibung der betroffenen Strecken und ein dem aktuellen Entwurfsstand entsprechender Musterfahrplan, der noch Änderungen in der Planung bzw trassentechnischen Umsetzbarkeit unterliegt, sind unter folgender Adresse ersichtlich:
https://www.vor.at/fileadmin/CONTENT/Downloads/Verkehrsdienstevertrag_Neu/Leistungsbeschreibung_NOEVOG.pdf
Die zu erbringende Zugkilometer-Leistung unterliegt ausschließlich der von der VOR GmbH abzurufenden Anpassungen (Reduzierung/Ausweitung) aufgrund laufender Änderungen der Verkehrsbedürfnisse hinsichtlich geänderter demographischer, wirtschaftlicher oder infrastruktureller Rahmenbedingungen, insbesondere im Zuge des jährlichen Fahrplanwechsels. Solche Anpassungen der geschuldeten Leistung sind vertragsimmanente Erfüllungshandlungen. Leistungsanpassungen in Form von Mehrleistungen/Reduktionen von Zugkilometer sowie deren Auswirkungen auf den Gesamtabgeltungsbetrag dürfen insgesamt nicht mehr als plus/minus 15 % des Auftragswerts des Gesamtangebotes (exkl. Valorisierung) während der gesamten Vertragslaufzeit betragen. Kosten-/Kilometerneutrale Umschichtungen sind jederzeit zulässig.
Zur Leistungserbringung sind die derzeit eingesetzten Fahrzeuge zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich auf Grundlage der budgetären Deckung einen reduzierten Abruf der Leistungen vor. Zudem behält sich der Auftraggeber eine vorzeitige Kündigung, unter Bedingungen, die im Rahmen der Vertragsverhandlungen fixiert werden, vor.
Voraussichtliche Dauer der Beauftragung: 13.12.2020 bis Fahrplanwechsel 12.2035.
Die im Rahmen der Beauftragung zu erbringenden Verkehrsdienstleistungen sind im Verbundtarif zu erbringen.
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