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Offentliggjort22/01/2025
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Frist23/01/2025
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Åbning af tilbuddene23/01/2025
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Tildelt26/02/2025
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I dag02/04/2026
Værktøjer
Dienstrad-Leasing
Note: Ikke alle oplysninger vedrørende denne procedure er medtaget. Se mere i de tilknyttede dokumenter.
Die Mobil Krankenkasse (kurz MKK) möchte durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Mitarbeitern im Rahmen eines sogenannten Dienstradleasingmodells Fahrräder zur dienstlichen und zur privaten Nutzung überlassen. Der Auftragnehmer soll der MKK sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung stellen bzw. vermitteln und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen. Die Mitarbeiter der MKK können auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sogenannte Pedelec (Pedal Electric Cycle) zur dienstlichen und privaten Nutzung, im Rahmen einer Dienstradüberlassung, nutzen. Die MKK und der Auftragnehmer schließen einen unentgeltlichen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Dieser umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse von Bestellung bis Beendigung wie auch Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen. Darüber hinaus schließt die MKK auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen einen Leasingrahmenvertrag mit der von dem Auftragnehmer bestimmten Leasinggesellschaft, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzel-Leasingverträge festgelegt werden. Die MKK schließt für jedes von einem Mitarbeiter bestellte Fahrrad einen Einzel-Leasingvertrag mit dem vom Auftragnehmer bestimmten Leasinggeber. Für jeden Einzel-Leasingvertrag schließt die MKK einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Mitarbeiter, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt wird. Alle geleasten Fahrräder sind gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Hierzu wird zu jedem Einzelleasingvertrag eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die der Auftragnehmer obligatorisch in seinem Dienstleistungsangebot inkludiert hat.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDL568W
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