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Offentliggjort26/07/2024
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Frist27/08/2024
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Tildelt24/02/2025
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I dag04/04/2026
Værktøjer
Erschließung und Vermarktung des Baugebietes "Wohngebiet Abendstall" in St.Wendel
Die Kreisstadt St.Wendel verfügt über einen rechtskräftigen Bebauungsplan (BP) für ein Wohngebiet im Bereich "Abendstall". Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bindend für die Entwicklung des Baugebietes. Der Geltungsbereich umfasst rund 2,7 ha und wird von der Urweilerstraße aus angebunden. Grundlage des vorliegenden Verfahrens ist eine Teilfläche des Geltungsbereiches von rund 1,3 ha, die zum Verkauf und zur Entwicklung gemäß der Vorgaben des vorliegenden Verfahrens steht. Näheres ist dem "Anhang_Erläuterungen/Rahmenbedingungen" zu entnehmen. Unabhängig von den Festsetzungen des BP ist verbindliche Vorgabe für die Entwicklung des Gebietes, dass ein Mix aus den Gebäudetypen Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser entsteht. Die bauliche Nutzung ist im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes soweit es die angestebte Mischung aus den 3 Gebäudetypen (s.o.) möglich macht, zu verdichten. Für die Entwicklung und Vermarktung soll im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ein Investor gefunden werden, der die Fläche auf eigenes Risiko entwickelt und veräußert. Der künftige Investor wird einen städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag mit der Stadt schließen, der auch eine Bauverpflichtung beinhalten wird. Die Flächen für die Erschließung und die zu bebauuenden Flächen sind zu erwerben. Ziel ist, dass die Erschließungsflächen nach Herstellung der Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt übertragen werden. Es steht dem Investor frei, ob er nach Herstellung der Erschließungsanlagen die erschlossenen Grundstücke an Bauwillige veräußert oder sie selbst bebaut und dann veräußert bzw. vermietet. Voraussetzung für den Zuschlag ist u.a., dass der Investor im eigenen Haus über die Kompetenz zur Erschließung des Baugebiets verfügt oder sich durch entsprechende Planungsbüros verstärkt. Die mit den Planungsaufgaben betrauten Personen sind zu benennen. Zum Bebauungsplan: Der rechtskräftige BP setzt neben umfangreichen Grünflächen (u.a. Spielplatz, Vorgartenflächen) und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (u.a. Verkehrsberuhigte Bereiche) v.a. allgemeine Wohngebiete fest. Näheres ist dem den Vergabeunterlagen beigefügten BP und dem "Anhang_Erläuterungen/Rahmenbedingungen" zu entnehmen. Die festgesetzten Baufenster geben die Struktur des Wohngebietes vor, lassen aber einen gewissen Spielraum bei der Positionierung der einzelnen Baukörper innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Weitere Unterlagen sind den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügt.
https://www.subreport.de/E82873659
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By: Kusel
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