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C-353/21 P: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 30. Mai 2024 – Ryanair DAC/Europäische Kommission, Königreich Spanien, Französische Republik, Republik Finnland (Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV – Finnischer Luftverkehrsmarkt – Beihilfe, die Finnland einem Luftverkehrsunternehmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie gewährt hat – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen – Staatliche Garantie für ein Darlehen – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben – Beihilfe, die darauf gerichtet ist, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung – Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr)
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